Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung


 

Nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) müssen Eltern bei einer einvernehmlichen Scheidung bzw. Trennung bei Gericht nachweisen, dass sie sich über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person haben beraten lassen.

 

Durch meine Anerkennung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Jugend und Familie als dafür geeignete Person bin ich befugt, Sie als Einzelperson oder Elternpaar zu beraten (siehe Link).

 

Dabei werden, auch entlang ihrer Bedürfnisse, v.a. folgende Themen besprochen:

  • Was sind scheidungstypische Reaktionen bei Kindern und Jugendlichen? (Trauer, Ängste, Schuldgefühle, Loyalitätskonflikte, Verantwortungsübernahme)
  • Was brauchen Kinder bei einer Scheidung ihrer Eltern? (Kooperation der Eltern, Beziehungskonstanz, Sicherheit und Stabilität)
  • Wie sollen sich Eltern den Kindern gegenüber verhalten? (gemeinsame Elternschaft verwirklichen, kindgerechte Gespräche, Offenheit)

 

Die Einzel- oder Elternpaarberatung dauert 50 Minuten und kostet 100€. Direkt nach der Beratung erhalten Sie die für das Gericht notwendige Bestätigung.